GEG-Nachweise

GEG-Nachweise (für An- & Umbauten)

Der GEG-Nachweis (Gebäudeenergiegesetz-Nachweis) ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Gebäude die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Das GEG fasst die Anforderungen an die Energieeffizienz und den Wärmeschutz von Neubauten und Bestandsgebäuden in Deutschland zusammen und hat die früheren EnEV- und EEWärmeG-Regelungen ersetzt.

In den folgenden Situationen ist ein GEG-Nachweis notwendig:

  • Neubauten – Jeder Bauherr eines neuen Gebäudes muss nachweisen, dass die Energieeffizienzstandards des GEG eingehalten werden.
  • Sanierungen – Wenn bestimmte Änderungen an der Gebäudehülle oder der Heizungsanlage durchgeführt werden (z.B. neue Fenster oder Dämmungen), muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Maßnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen.
  • Erweiterungen und Anbauten – Auch bei Anbauten, die die beheizte Fläche vergrößern, ist ein GEG-Nachweis erforderlich.
  • Kauf/Erbe eines Altbaus in dem die drei GEG Anforderungen noch nicht eingehalten werden.

Ablauf von GEG-Nachweisen und Beratungen

Unser Energie-Effizienz-Experte berechnet und erstellt die GEG Nachweise für Ihre Wohngebäude. Die Berechnung ist auch Grundlage für eine mögliche Förderung als KfW-Effizienzhaus. Häufig werden die Nachweise kombiniert mit einer Fördermittelberatung, einem individuellen Sanierungsfahrplan oder einer Baubegleitung. Die GEG-Nachweise können in diesem Fall im Zuge der Fachplanung und Baubegleitung mit 50% gefördert werden. Gerne beraten wir Sie aber auch zu einer einzelnen Maßnahme oder vor einem Eigentümerwechsel auf Honorarbasis. Kontaktieren Sie uns einfach.

Häufig gestellte Fragen zum GEG Nachweis

Was bedeutet GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es fasst die bisherigen Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in einem einzigen Gesetz zusammen. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. In den Medien wird das GEG auch als „Klimagesetz“ oder „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung ist allerdings Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es beruht auf der entsprechenden Norm DIN 18599.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Die aktuelle Version ist am 01.Januar 2024 aktualisiert worden.

Wann ist ein GEG-Nachweis erforderlich?

In den folgenden Fällen ist ein GEG Nachweis erforderlich.

Erweiterungen und Anbauten – Auch bei Anbauten, die die beheizte Fläche vergrößern, ist ein GEG-Nachweis erforderlich.

Neubauten – Jeder Bauherr eines neuen Gebäudes muss nachweisen, dass die Energieeffizienzstandards des GEG eingehalten werden.

Sanierungen – Wenn bestimmte Änderungen an der Gebäudehülle oder der Heizungsanlage durchgeführt werden (z.B. neue Fenster oder Dämmungen), muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Maßnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen.

Für wen ist eine energetische Sanierung Pflicht, wie lauten die Anforderungen?

Hierbei müssen drei Szenarien unterschieden werden:

Fall #1: Eigengenutzte Immobilie – Ich bin vor dem 1.2.2002 in mein Ein- oder Zweifamilienhaus eingezogen.

Wer vor dem Stichtag (1. Februar 2002) das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG-Sanierungspflicht nicht.

Fall #2: Eigentümerwechsel – Ich bin neuer Eigentümer (Erbe oder Kauf) geworden nach dem 1.2.2002.

Beim Eigentümerwechsel ist der neue Hausherr dazu verpflichtet, die Anforderungen an das GEG zu erfüllen. Wer eine Immobilie kauft oder erbt, muss diesen Altbau so sanieren, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.
Beachte: Erst nach Grundbucheintragung wird der Käufer rechtlich auch zum Eigentümer der Immobilie.
Es gelten diese drei Anforderungen laut GEG:

1. Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG)

Wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt und beheizt wird, dann muss die oberste Geschossdecke zum darunter liegenden beheizten Wohnbereich gedämmt werden. Die Geschossdecke muss den Mindestwärmeschutz erfüllen. Es gilt der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), er darf nicht über 0,24 W/m²K liegen. Alternativ lässt sich dies beim Altbau auch durch dämmen des Daches erfüllen.

2. Dämmung wasserführender Rohre: (§ 71 GEG)

Die Rohre sind laut GEG zu dämmen, dafür gibt es Vorgaben in Bezug auf die Dicke und Wirksamkeit der Dämmschicht.

3. Verbot von Öl- und Gasheizungen:

Dies ist die in den Media am kontroversesten diskutierte Sanierungsanforderung. Bei einem Eigentümerwechsel muss die alte Öl- oder Gaszeizung ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:

  • Die Sanierungspflicht gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sind davon ausgenommen.
  • Die alte Öl- oder Gasheizung dient nur zur Warmwassererzeugung.
  • Die Heizung hat eine Nennleistung unter 4 kW oder über 40 kW.
  • Die Heizung wird als Einzelraumheizung genutzt.

Die Sanierungspflicht beim Altbau sollten Immobilieneigentümer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Fall #3: Heizungstechnik soll verändert/repariert werden. Sie planen den Austausch Ihrer Heizung, dann gelten je nach Region unterschiedliche Anforderungen. Gerne beraten wir Sie hierzu und suchen mit Ihnen die besten Lösung für Ihre Immobilie.


Zu beachten: Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle

Alls Sie eine Maßnahme an Ihrer Gebäudehülle (bspw. Außenwand, Dach, Fenster) planen müssen Sie sowohl für Fall #1 und Fall #2 folgendes berücksichtigen:

Dies bedeutet konkret für die Fassade:

Wer nur kleinere Putzschäden ausbessert oder die Fassade neu streicht, kann dies ohne Anforderungen umsetzen. Wer allerdings mehr als zehn Prozent der Fassade ausbessert, also zum Beispiel einen entsprechenden Teil des Putzes erneuert, der muss dann auch die Fassade dämmen!

Dies bedeutet konkret für das Dach:

Ein paar kaputte Ziegel lösen keine Sanierungspflicht aus und können ohne Anforderungen ausgetauscht werden. Wer das Dach neu eindeckt muss für ausreichenden Wärmeschutz sorgen.

Ein Beratungsgespräch ist bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren und Ihre Situation schildern. Wir bieten eine professionelle Beratung mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) zum GEG und Ihrer individuellen Situation.

Ist ein Energieberater oder Energie-Effizienz-Experte notwendig?

Für den GEG-Nachweis ist grundsätzlich kein Energieberater vorgeschrieben; die Berechnungen dürfen theoretisch auch von einem Architekten oder Ingenieur durchgeführt werden. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte ist jedoch empfehlenswert, insbesondere um die Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Bei geförderten Maßnahmen, wie etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ist ein Energieberater sogar zwingend erforderlich, da dieser die Förderanträge stellen und den energetischen Standard nachweisen muss.