Fördermittelberatung

Wir unterstützen Sie bei der Förderung
Der Bund fördert effiziente und umweltschonende Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen im Rahmen verschiedener Programme. Hierdurch können Sie bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie profitieren und einen Teil zur Energiewende beitragen.
Aufgrund der Vielfalt an Förderprogrammen und verschiedenen Anforderungen ist es sehr aufwendig, sich in die Thematik einzuarbeiten und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wir unterstützen Sie und zeigen Ihnen auf, welches Programm für Ihre Pläne am besten geeignet ist und unterstützen Sie bei der Beantragung. Nutzen Sie vorteilhafte Finanzierungsmodelle und Zuschüsse, um wirtschaftlich sinnvoll zu agieren.
Die Bundesregierung hat unter dem Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine Richtlinie eingeführt, in der alle bisherigen Förderangebote zusammengefasst wurden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Ablauf einer Fördermittelberatung
Die Fördermöglichkeiten für Ihre Immobilie sind vielfälltig, daher unterscheiden sich die Abläufe je nach Förderprogramm und Sanierungsvorhaben geringfügig. Dennoch wollen wir Ihnen den groben Ablauf einer Fördermittelberatung gerne kurz skizzieren:
- Ihre Anfrage (Kontaktformular und/oder Telefonat) für eine Fördermittelberatung
- Telefontermin/Video-Call zur Abklärung grundlegender Abläufe/Fragen
- Optional: Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Erhöhung der Förderung
- Wir erstellen den entsprechenden Förderungantrag (Bafa/KfW) für Ihre Immobilie mit Ihnen zusammen
- Wir unterstützen Sie bei der formalen Antragstellung
- Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Eingangsbestätigung nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Wenn Sie sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.
Es ist nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Gerne beraten wir Sie auch zur steuerlichen Absetzung der Sanierungskosten.
Beachten Sie: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor der Eingangsbestätigung des Förderantrags bestätigen. - Angebot/Auftragsbestätigung des Fachbetriebs/Handwerkers
- Die Sanierungsarbeiten werden durch den Fachbetrieb/Handwerker durchgeführt
- Optional: Geförderte Baubegleitung durch unsere Energieberater
- Sie reichen die entsprechenden Belege und Nachweise bei der Bafa/KfW ein und bekommen die Fördersumme. Natürlich unterstützen wir Sie auch hierbei.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung
Welche grundsätzlichen Fördermöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich existieren die folgenden Möglichkeiten:
- Förderung für Ihren Neubau
KfW-Programme: KfW-Wohneigentumsprogramm (124), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296), Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297,298), Wohneigentum für Familien (300) - Förderung für den Kauf einer Bestandsimmobilie
KfW-Programme: KfW-Wohneigentumsprogramm (124), Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134), Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) - Förderung für die Sanierung einer Bestandsimmobilie
KfW-Programme: Wohngebäude – Kredit (261), Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358,359), Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Erneuerbare Energien – Standard (270), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
BAFA: BEG Einzelmaßnahmen
Wann sollte ich einen Förderantrag stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag, bevor Sie ein Fachunternehmen beauftragen. Nach der Zusage können die Arbeiten starten und die Experten übernehmen die Baubegleitung. Sie sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass alles nach Plan läuft.
Im Ergebnis profitieren Sie dreifach: von Fördergeldern, geringeren Energiekosten – und natürlich von Ihrer sanierten Immobilie.
Welche Förderung gibt es für die Anlagentechnik: Heizung und Warmwasserzeugung?
Wir haben für Sie basierend auf den aktuellen Förderprogrammen der Bafa und KfW eine Übersichtsgrafik erstellt. Bei vertiefenden Fragestellungen und der optimalen Förderung für Ihre Immobilie unterstützen wir Sie gerne.

Welche Förderung gibt es für Wohngebäude abseits der Heizungsanlage?
Wir haben für Sie basierend auf den aktuellen Förderprogrammen der Bafa und KfW eine Übersichtsgrafik erstellt. Bei vertiefenden Fragestellungen und der optimalen Förderung für Ihre Immobilie unterstützen wir Sie gerne.

Was ist ein Effizienzhaus (EH)?
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Energiestandard für Wohngebäude. Dieser wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Deutschland eingeführt.
Effizienzhäuser (EH) sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, beispielsweise Außenwände, Dach und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Seit dem November 2020 definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für diese Kennzahlen die Ermittlung von Referenzwerten.
Benötige ich für die KfW-Programme einen Energieberater?
Ja, wenn Sie die Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298), Wohneigentum für Familien (300) oder Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) beantragen möchten, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz hinzuziehen. Wir unterstützen Sie mit unseren zertifizierten Energieeffizenzexperten gerne, kontaktieren Sie uns einfach.