Energieausweise

Ihr Energieausweis

Ein Energieausweis gibt Ihnen einen Überblick über die energetischen Kennzahlen Ihrer Immobilie. Hierdurch können Ihre Mieter oder potentielle Immobilienkäufer sich einen ersten Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie machen und etwaige Sanierungskosten und Hinweise abschätzen. Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 Pflicht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Eine Unterscheidung und einen einfachen Überblick, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, finden Sie in der FAQ. Mit der standardisierten Eingabeübersicht können unsere zertifizierten Energieberater schnell und einfach Ihre rechtssicheren Energieausweis erstellen.

Dank unserer schrittweisen Anleitung zur Erstellung des Energieausweises können Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie hier schnell und einfach selbst beantragen. Sie erhalten den rechtsgültigen Energieausweis in weniger als 48h per E-Mail. Bei Rückfragen können Sie uns gerne zu jederzeit kontaktieren. Sollen wir Ihre Gebäudedaten vor Ort aufnehmen, oder sollen im Zuge des Energieausweises noch weitere Dienstleistungen (bspw. Heizlastberechnung oder iSFP) durchgeführt werden, so können Sie uns gerne kontaktieren.

Der Weg zu Ihrem Energieausweis

Bei uns gibt es zwei Wege zu Ihrem Energieausweis:

  • Direkte Beauftragung per Eingabemaske
  • Beauftragung eines zertifizierten Energiebearters vor Ort


Direkte Beauftragung per Formular
Der einfachste und schnellste Weg ist die direkte Beauftragung per Formular. Hierzu führen wir Sie durch ein standardisiertes Formular. Sie tragen alle Angaben und Informationen zur Immobilie ein und wir fertigen Ihren Energieausweis innerhalb von 48h an und schicken Ihnen diesen per E-Mail. Sollten Sie eine Frage zu einer Angabe haben, können wir Sie gerne per Mail/Telefon/Videokonferenz beraten.
Diese Variante ist für Immobilien in ganz Deutschland erhältlich.

  1. Schritt: Auswahl des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  2. Gebäudeerfassung über die Eingabemaske
  3. Verifizierung und Erstellung durch unsere zertifizierten Energieberater
  4. Ihr Energieausweis wird Ihnen per Mail zugeschickt


Beauftragung eines zertifizierten Energiebearters vor Ort

Wenn Sie die Informationen und Daten Ihrer Immobilie nicht selber in unsere Eingabemaske eingeben möchten, können Sie auch einen Termin mit einem zertifizierten Energieberater vor Ort machen. Hierzu reichen Sie einfach grundlegende Daten wie Grundrisse und Daten bei uns ein. Wir erledigen den Rest für Sie.
Diese Dienstleistung ist im Ruhrgebiet und Umgebung möglich.

Ablauf:

  1. Ihre Anfrage bei uns per Kontaktformular, Mail oder Telefon
  2. Wir verarbeiten Ihre Informationen (Grundrisse, Grundinformationen etc.)
  3. Fehlende Informationen können wir bei einem Vor-Ort-Termin an Ihrer Immobilie erheben
  4. Abschließend erhalten Sie den Energieausweis
  5. Optional: Bei zusätzlichen Fragestellungen beraten und unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis (auch Energiepass)?

Der Gebäude-Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches die Energieeffizienz bzw. den energetischen Zustand eines Gebäudes charakterisiert. Er zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes und unterteilt diesen in unterschiedliche Energieeffizienzklassen (Farbskala grün bis rot). Jeder Energieausweis besitzt eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), die bei Bestellung automatisch von uns für Sie beantragt wird.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Er ist standardisiert und ermöglicht es, den Energiebedarf verschiedener Immobilien miteinander zu vergleichen. Zusätzlich zeigt er die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Wände, Dämmung, Fenster, Dach etc.) und der Anlagentechnik auf und beinhaltet Vorschläge für die energetische Modernisierung der Immobilie.

Welche Angaben werden zur Erstellung eines Energieausweises benötigt?

Diese Angaben benötigen Sie zur Erstellung des Energieausweises:
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Immobilie. Hierbei wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten. Experten berücksichtigen bauliche Merkmale wie Dämmung, Heiztechnik und Fensterqualität. Der Bedarfsausweis gibt somit eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität der Immobilie und ist besonders hilfreich, um Sanierungsmaßnahmen zu planen.

Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre, basierend auf den Heizkostenabrechnungen der Bewohner. Er spiegelt daher das individuelle Heizverhalten der aktuellen Bewohner wider und kann je nach Nutzungsgewohnheiten variieren. Diese Methode ist weniger aussagekräftig, wenn es um den baulichen Zustand geht, da sparsame oder verschwenderische Nutzung das Ergebnis stark beeinflussen können.

Fazit: Der Bedarfsausweis bietet eine verlässliche Grundlage, um die energetische Qualität einer Immobilie objektiv zu beurteilen, während der Verbrauchsausweis vor allem das bisherige Verbrauchsverhalten widerspiegelt. Für langfristige Planungen und Investitionen ist der Bedarfsausweis in der Regel aussagekräftiger.

Je nach Art und Baujahr Ihrer Immobilie ist ein Bedarfsausweis notwendig bzw. genügt ein Verbrauchsausweis, wenn ein Nutzerwechsel vorliegt.

Welche Art von Energieausweis benötige ich für meine Immobilie?

Im Folgenden ist ein Ablaufdiagramm dargestellt, wann welcher Enerieausweis

Ich möchte mein Haus verkaufen oder vermieten, brauche ich einen Energieausweis?

Ja, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser gibt potenziellen Käufern oder Mietern Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung verfügbar sein und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden.

Sie benötigen einen Energieausweis in den folgenden Fällen:
• Verkauf einer Immobilie: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten.
• Vermietung oder Verpachtung: Auch bei der Neuvermietung oder Verpachtung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ist der Energieausweis Pflicht.
• Neubau: Nach Fertigstellung eines Neubaus ist ein Energieausweis notwendig.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Gebäude mit Denkmalschutz oder kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche sind von der Energieausweispflicht befreit. Der Energieausweis muss bereits in Anzeigen angegeben werden, damit Interessenten sich ein Bild vom energetischen Zustand der Immobilie machen können.

Kann ich eine Immobilienanzeige auch ohne Energieausweis veröffentlichen?

Nein, in der Regel dürfen Sie eine Immobilienanzeige nicht ohne Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen. Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, in der Anzeige bestimmte Informationen aus dem Energieausweis anzugeben. Diese Pflicht betrifft alle Anzeigen, egal ob sie online oder in Printmedien geschaltet werden.

Tipp: Sollten Sie den Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht haben, besorgen Sie diesen unbedingt vor der Veröffentlichung. Ohne den Energieausweis riskieren Sie rechtliche Konsequenzen und mögliche Nachteile im Verkaufs- oder Vermietungsprozess.

Falls diese Informationen fehlen, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Wann besteht keine Verpflichtung für einen Energieausweis?

Wenn kein Nutzerwechsel, also ein Verkauf oder eine Neuvermietung stattfindet und auch keine weiteren verpflichtenden Gründe vorliegen, besteht kein gesetzlicher Zwang für die Ausstellung eines Energieausweises. Ebenso müssen für kleine Gebäude (weniger als 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler keine Energieausweise ausgestellt werden.

Wie lange sind Energieausweise gültig?

Ab den Ausstellungsdatum sind Energieausweis für 10 Jahre gültig. Nach umfangreicheren Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, da die Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz der Immobilie verbessern.

Beinhaltet der Energieausweis eine Registriernummer?

Ja, selbstverständlich beinhalten die von uns erstellten Energieausweise eine Registernummer. Diese beantragen wir für Sie im Zuge der Dienstleistung.