Energetische Baubegleitung

Wir unterstützen Sie vom Projektstart bis zur erfolgreichen Umsetzung

Bei Modernisierungen und Neubauten sorgen wir für eine professionelle Begleitung und Qualitätssicherung, damit energetische Standards eingehalten und Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Egal ob Neubau oder Sanierung: Wenn Sie eine BEG-Förderung für einzelne Maßnahmen oder ein Effizienzhaus fördern lassen möchten, ist die Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten notwendig.

Der Experte gibt gegenüber dem Fördergeber alle erforderlichen Erklärungen zur Einhaltung der Förderprogrammrichtlinien ab. Hierfür ist es für Sie unerlässlich, dass der Energie-Effizienz-Experte die ordnungsgemäße Umsetzung überwacht und dokumentiert.

So wird sichergestellt, dass Sie die Förderung und die bestmögliche Qualität bei der Sanierung Ihrer Immobilie bekommen. Selbstverständlich ist unser Energieberater für Ihre Fragen und Anliegen stets für Sie erreichbar. Baubegleitung bedeutet bei uns „Unterstützungs-Flatrate“ während Ihres Bauvorhabens.

Ablauf einer energetischen Baubegleitung

Die konkrete Baubegleitung hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab, beispielsweise ob es sich um einen Neubau oder um eine Altbau-Sanierungsmaßnahme handelt. Grundsätzlich könnte der Ablauf wie folgt aussehen – er ist unterteilt in Dienste vor der Umsetzung, während der Umsetzung und nach der Umsetzung.

Vorbereitungsphase (Vor der Maßnahme)

  • Prüfung der finalen Angebote auf Förderfähigkeit
  • Hinweise zur aktuellen richtlinienkonformen Vorgehensweise
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen bei der BAFA einreichen / Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und bei der KfW einreichen
  • BAFA-Antragstellung und Einreichung der Vollmacht (Dies muss immer vor Bezahlung und vor Maßnahmenbeginn erfolgen!)
  • Beratung und Unterstützung von weiteren Planungsbeteiligten (unsere Planungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden mit 50% gefördert)

  • Durchführungsphase (Während der Maßnahme)
  • Prüfung bzw. Erstellung Ihrer Fotodokumentation, inkl. Fachgerechter Archivierung
  • Rechnungsprüfung der Fachhandwerkerrechungen
  • Bereitstellung und Prüfung von Fachunternehmererklärungen
  • Prüfung der Materialien auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen der BAFA und KfW sowie den Planungswerten

  • Nachbearbeitungsphase (Nach der Maßnahme)
  • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Abschluss des Vorhabens
  • Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei den Förderinstituten einreichen

Häufig gestellte Fragen zur Baubegleitung

Wie hoch ist der Förderzuschuss für eine energetische Baubegleitung?

Der Förderzuschuss unterscheidet sich, je nachdem ob eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus durchgeführt wird.

Einzelmaßnahme

Für die energetische Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 € pro Kalenderjahr gefördert. Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal 2.500 €.

Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 € pro Wohnung, maximal 20.000 € pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 € Zuschuss möglich (50% der Kosten).

Sanierung zum Effizienzhaus

Bei energetischen Baubegleitungen für Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis 10.000 € pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer 50% als Förderung, also bis zu 5.000 €.

Für Mehrfamilienhäuser (3 oder mehr Wohnungen) gelten förderfähige Kosten bis 4.000 € pro Wohnung, maximal 40.000 € pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten 50% Zuschuss, maximal sind 20.000 € möglich.

Welche Maßnahmen gehören zur energetischen Baubegleitung?

  • Bestandsaufnahme
  • Baustellenbegehungen
  • Erstellen von TPB/TPN (BAFA) bzw. BzA/BnD (KfW), die für die Förderanträge notwendig sind
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
  • Messtechnische Untersuchungen
  • Erstellen eines Lüftungskonzepts
  • Berechnungen für die Nachweise
  • Planung und Dimensionierung der Heizung
  • Planung und Dimensionierung einer Lüftungsanlage
  • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Luftdichtheitsmessung / Thermografie
  • Kostenkontrolle / Rechnungsprüfung
  • Einweisung in die Gebäudetechnik